Inhaltsverzeichnis
- •Griechische Unternehmensformen und die richtige Wahl
- •Firmenname und AFM-Steuernummer
- •Gründungsprozess und GEMI-Registrierung
- •Bankkonto und Kapitalanforderungen
- •Das griechische Steuersystem
- •Golden Visa und Investitionsanreize
- •Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten
- •Buchhaltung und Finanzberichterstattung
- •Das myDATA-System und digitale Pflichten
- •Fazit
Griechenland bietet dank seiner strategischen Lage, der EU-Mitgliedschaft und eines sich stetig verbessernden Geschäftsumfelds hervorragende Möglichkeiten für Investoren, die Zugang zu den Märkten Südosteuropas und des östlichen Mittelmeerraums suchen. Umfassende Reformen haben den Gründungsprozess in den letzten Jahren erheblich vereinfacht.
1.Griechische Unternehmensformen und die richtige Wahl
In Griechenland stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung:
IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etairia): Die 2012 eingeführte private Kapitalgesellschaft ist die beliebteste und flexibelste Unternehmensform Griechenlands. Kein Mindestkapital erforderlich (symbolisch €1 genügt). Kann von einer einzelnen Person gegründet werden. Schneller und kostengünstiger Gründungsprozess.
EPE (Etairia Periorismenis Efthinis): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindestkapital von €4.500. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Seit Einführung der IKE weniger verbreitet.
AE (Anonymi Etairia): Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von €25.000. Geeignet für Großunternehmen und Firmen mit Börsengang-Plänen. Ein Verwaltungsrat ist vorgeschrieben.
OE (Omorrythmi Etairia): Offene Handelsgesellschaft mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
EE (Eterorrythmi Etairia): Kommanditgesellschaft mit mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten.
Atomiiki Epicheirisi: Einzelunternehmen — die einfachste Form, jedoch mit unbeschränkter persönlicher Haftung.
2.Firmenname und AFM-Steuernummer
Die Verfügbarkeit des Firmennamens wird über GEMI (Geniki Emporiko Mitroo — Allgemeines Handelsregister) geprüft. Der Name muss einzigartig sein und darf nicht mit bestehenden Eintragungen verwechselbar sein. Bei der Gründung erhält das Unternehmen eine AFM (Arithmos Forologikou Mitroou) — die griechische Steueridentifikationsnummer. Ausländische Gründer müssen zunächst eine persönliche AFM beim zuständigen Finanzamt (DOY) beantragen.
3.Gründungsprozess und GEMI-Registrierung
Griechenland hat den Gründungsprozess in den letzten Jahren stark digitalisiert:
e-YMS (One-Stop-Service) System: Die Online-Gründung ist über den einheitlichen Anlaufpunkt möglich. Für eine IKE wird der Prozess in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abgeschlossen.
Erforderliche Schritte:
1. Prüfung der Namensverfügbarkeit im GEMI
2. Erstellung der Satzung (für IKE keine notarielle Beurkundung erforderlich)
3. Antragstellung über e-YMS
4. GEMI-Registrierung und AFM-Zuweisung
5. EFKA-Registrierung (Sozialversicherung)
6. Eröffnung eines Bankkontos
Der Verzicht auf notarielle Beurkundung bei der IKE-Gründung ist ein wesentlicher Vorteil. Für EPE und AE ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
4.Bankkonto und Kapitalanforderungen
Für eine IKE besteht keine Mindestkapitalanforderung — symbolisch genügt €1. Eine angemessene Kapitalausstattung für die Geschäftstätigkeit wird jedoch empfohlen.
Zur Eröffnung eines Geschäftskontos in Griechenland werden die GEMI-Registrierungsbescheinigung, die AFM-Nummer, Ausweisdokumente der Gesellschafter und ein Wohnsitznachweis benötigt. Zu den wichtigsten Banken gehören National Bank of Greece, Piraeus Bank, Alpha Bank und Eurobank.
• EPE: Mindestkapital €4.500
• AE: Mindestkapital €25.000
5.Das griechische Steuersystem
Das griechische Steuersystem wurde durch investorenfreundliche Reformen modernisiert:
• Körperschaftsteuer: Einheitlicher Satz von 22% (Stand 2024)
• FPA (Mehrwertsteuer): Regelsatz 24%, ermäßigte Sätze 13% und 6%. Auf den Ägäischen Inseln gelten teilweise Sonderregelungen.
• Dividendensteuer: 5% Quellensteuer
• Kapitalertragssteuer: Gewinne aus Anteilsveräußerungen unterliegen der Körperschaftsteuer
Griechenland hat mit über 50 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Investitionsanreize umfassen Steuergutschriften für Neuinvestitionen und einen 200%-Superabzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben.
6.Golden Visa und Investitionsanreize
Das griechische Golden-Visa-Programm gewährt Nicht-EU-Bürgern eine Aufenthaltserlaubnis bei Immobilieninvestitionen:
• Mindestinvestition von €250.000 in Immobilien (in bestimmten Gebieten €500.000)
• 5-jährige Aufenthaltserlaubnis, verlängerbar
• Freizügigkeit im Schengen-Raum
• Einschluss von Familienangehörigen
Weitere Investitionsanreize:
• Steuervergünstigungen, Zuschüsse und Leasing-Subventionen im Rahmen des Entwicklungsgesetzes (Anaptyxiakos Nomos)
• Besondere Steuervorteile in Freihandelszonen
• Förderung erneuerbarer Energien
• EU-Fördermittel für Technologie- und Innovationsprojekte
7.Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber in Griechenland müssen sich bei EFKA (Elektronikos Ethnikos Foreas Koinonikis Asfalisis) registrieren:
• Arbeitgeberanteil: Ca. 22,29% des Bruttogehalts
• Arbeitnehmeranteil: Ca. 13,87% des Bruttogehalts
• Gesamt: Ca. 36,16%
Wesentliche Regelungen des griechischen Arbeitsrechts:
• Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht
• Die Probezeit kann bis zu 12 Monate betragen
• Mindestjahresurlaub: 20 Arbeitstage (nach 5 Jahren 21-22 Tage)
• 13. und 14. Monatsgehalt (Weihnachts-, Oster- und Urlaubsgeld) sind gesetzlich vorgeschrieben
• Regelarbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
Der Mindestlohn beträgt seit 2024 monatlich €780.
8.Buchhaltung und Finanzberichterstattung
Alle Unternehmen in Griechenland sind verpflichtet, ihre Bücher nach den Griechischen Rechnungslegungsstandards (ELP — Ellinika Logistika Protypa) zu führen.
Wesentliche Pflichten:
• Erstellung des Jahresabschlusses
• Monatliche oder vierteljährliche FPA-Erklärungen (Mehrwertsteuer)
• Jährliche Körperschaftsteuererklärung
• Monatliche Lohnabrechnungen
• Rechnungsmeldung über das elektronische Buchführungssystem myDATA
Für größere Unternehmen können IFRS gelten. Die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Buchhalter ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir bieten diesen Service über unser professionelles Team an.
9.Das myDATA-System und digitale Pflichten
Griechenland hat mit myDATA (my Digital Accounting and Tax Application) ein umfassendes elektronisches Buchführungssystem eingeführt:
• Alle Rechnungen müssen in Echtzeit an die AADE (Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen) übermittelt werden
• Elektronische Rechnungsstellung wird schrittweise zur Pflicht
• Automatischer Abgleich von Einnahmen und Ausgaben
• Vereinfachung der Steuerprüfung durch digitale Transparenz
Das System ist Teil der umfassenden Digitalisierungsstrategie Griechenlands und erleichtert die Steuerkonformität erheblich.
Die Firmengründung in Griechenland wird dank der flexiblen IKE-Struktur, geringer Kapitalanforderungen und eines schnellen digitalen Gründungsprozesses zunehmend attraktiver. Wir bieten umfassende Unterstützung nach der Gründung in den Bereichen Buchhaltung, Steuern und Recht, damit Ihr Unternehmen auf soliden Grundlagen wächst.
Wirtschaftlicher Überblick Griechenlands
Griechenland befindet sich nach der Wirtschaftskrise der 2010er Jahre in einer starken Erholungsphase. Tourismus, Schifffahrt, Landwirtschaft und Energie bilden die Grundpfeiler der Wirtschaft. Das Land profitiert erheblich von EU-Strukturfonds.
Tourismus und Schifffahrt
Griechenland verfügt über die weltweit größte Handelsflotte. Der Tourismus macht etwa 20% des BIP aus. Jährlich werden über 30 Millionen Touristen empfangen.
Strategische Lage
An der Schnittstelle von Südosteuropa, dem östlichen Mittelmeer und Nordafrika gelegen, bietet Griechenland einen strategischen Standort für den regionalen Handel. Der Hafen von Piräus zählt zu den größten Containerhäfen im Mittelmeerraum.
Digitale Transformation
Griechenland hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte bei der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen erzielt. Die Plattform gov.gr hat zahlreiche bürokratische Vorgänge online verfügbar gemacht.