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Firmengründung und Beratungsdienstleistungen in der Türkei

Etablieren Sie eine starke Unternehmenspräsenz in der Türkei, der strategischen Brücke zwischen Europa und Asien. Wir bieten umfassende Unterstützung bei Buchhaltung, Steuererklärungen und rechtlichen Prozessen nach der Gründung.

Inhaltsverzeichnis

  • •Türkische Unternehmensformen und die richtige Struktur
  • •MERSIS-Registrierung und Gründungsprozess
  • •Handelsregister und Handelskammer-Registrierung
  • •Türkisches Steuersystem: Körperschaftsteuer und MwSt.
  • •SGK-Registrierung und Sozialversicherungspflichten
  • •Freihandelszonen und Steuerbefreiungen
  • •Investitionsanreize und KOSGEB-Förderung
  • •Türkisches Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte
  • •Buchhaltungs- und Buchführungspflichten
  • •Strategische Lage und wirtschaftliche Vorteile der Türkei

Die Türkei bietet internationalen Investoren ein äußerst attraktives Geschäftsumfeld mit ihrer einzigartigen geographischen Lage als Brücke zwischen Europa und Asien, einer jungen und dynamischen Bevölkerung von über 85 Millionen, einer wachsenden Wirtschaft und investorenfreundlichen Vorschriften. Das elektronische Registrierungssystem MERSIS hat die Firmengründungsprozesse beschleunigt, während Freihandelszonen und Investitionsanreize die Geschäftskosten erheblich gesenkt haben.

1.Türkische Unternehmensformen und die richtige Struktur

Die Türkei bietet verschiedene Rechtsformen für die Unternehmensgründung: Limited Şirket (Ltd. Şti.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die am häufigsten verwendete Unternehmensform in der Türkei. Das Mindestkapital beträgt 10.000 TL, und sie kann mit 1 bis 50 Gesellschaftern gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt. Anteilsübertragungen erfordern eine notarielle Beurkundung und einen Gesellschafterbeschluss. Ideal für kleine und mittlere Unternehmen. Anonim Şirket (A.Ş.) – Aktiengesellschaft: Geeignet für Großinvestitionen und Börsengangpläne. Das Mindestkapital beträgt 50.000 TL (100.000 TL für Unternehmen mit genehmigtem Kapitalsystem). Kann mit mindestens 1 Aktionär ohne Obergrenze gegründet werden. Aktien sind frei übertragbar. Ein Vorstand ist obligatorisch. Şahıs Şirketi – Einzelunternehmen: Die einfachste und schnellste Unternehmensstruktur. Der Inhaber haftet persönlich für alle Schulden. Geeignet für kleingewerbliche Tätigkeiten und Freiberufler. Kollektif Şirket – Offene Handelsgesellschaft: Wird von zwei oder mehr natürlichen Personen mit unbeschränkter Haftung gegründet. Dient dem Betrieb von Handelsunternehmen. Komandit Şirket – Kommanditgesellschaft: Besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Bevorzugt für Kapital- und Arbeitspartnerschaften. Kooperatif – Genossenschaft: Eine Struktur mit variablen Mitgliedern zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Verbreitet in Landwirtschaft, Konsum und Kreditwesen.

2.MERSIS-Registrierung und Gründungsprozess

MERSIS (Merkezi Sicil Kayıt Sistemi – Zentrales Registrierungssystem) ist die Online-Plattform, über die Firmengründungsverfahren in der Türkei elektronisch abgewickelt werden. Dieses System hat den Gründungsprozess erheblich beschleunigt. Gründungsschritte über MERSIS: • Anmeldung im MERSIS-Portal (mersis.gtb.gov.tr) • Auswahl der Unternehmensform und Erstellung der Satzung • Erhalt einer vorläufigen Steuernummer • Zahlung des Wettbewerbsbehördenbeitrags (0,04% des Kapitals) • Einreichung des Antrags beim Handelsregisteramt Erforderliche Unterlagen: • Identitätsdokumente und Unterschriftserklärungen der Gründer • Gesellschaftsvertrag (über MERSIS erstellt) • Mietvertrag oder Grundbuchauszug für den Firmensitz • Bankbeleg über die Einzahlung von mindestens 25% des Kapitals • Für ausländische Gesellschafter: apostillierter Reisepass und Adressnachweis Das MERSIS-System ist rund um die Uhr zugänglich, und Gründungsanträge können online eingereicht werden. Die Genehmigung durch das Handelsregister erfolgt in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen.

3.Handelsregister und Handelskammer-Registrierung

Unternehmen in der Türkei müssen beim Handelsregisteramt (Ticaret Sicili Müdürlüğü) eingetragen werden, um ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können. Die Eintragung erfolgt nach dem MERSIS-Antrag. Handelsregister-Eintragungsprozess: • Übermittlung des MERSIS-Antrags an das Handelsregisteramt • Physische Vorlage der erforderlichen Unterlagen • Veröffentlichung im Türkischen Handelsregister-Amtsblatt (Ticaret Sicili Gazetesi) • Erlangung der Rechtspersönlichkeit durch das Unternehmen Handelskammer-Registrierung: Gleichzeitig mit der Eintragung wird das Unternehmen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer registriert. Die Kammermitgliedschaft ist obligatorisch, und es müssen jährliche Beiträge entrichtet werden. Die Handelskammern bieten ihren Mitgliedern Geschäftsentwicklung, Schulungen und Networking-Möglichkeiten. Finanzamt-Registrierung: Nach der Handelsregistereintragung wird das Unternehmen automatisch beim Finanzamt registriert. Ein Steuerzertifikat (Vergi Levhası) muss beschafft und in den Geschäftsräumen ausgehängt werden. Der Übergang zu e-Rechnung und e-Buchführung ist für Unternehmen ab bestimmten Umsatzschwellen obligatorisch.

4.Türkisches Steuersystem: Körperschaftsteuer und MwSt.

Das türkische Steuersystem ist wettbewerbsfähig und an internationale Standards angepasst. Körperschaftsteuer (Kurumlar Vergisi): • Der Standardsatz beträgt 25% • 50% der Exporterlöse können unter bestimmten Bedingungen von der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden • Einkünfte aus Software- und F&E-Aktivitäten in Technologieentwicklungszonen (Technoparks) sind von der Körperschaftsteuer befreit • Einkünfte aus Produktionstätigkeiten in Freihandelszonen sind zu 100% von der Körperschaftsteuer befreit Mehrwertsteuer (KDV – Katma Değer Vergisi): • Standardsatz: 20% • Ermäßigter Satz: 10% (Grundnahrungsmittel, Gesundheit, Bildung, Tourismus) • Besonders ermäßigter Satz: 1% (Zeitungen, Zeitschriften, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse) • Exportlieferungen sind von der MwSt. befreit Weitere Steuern: • Einkommensteuerabzug: Progressive Sätze von 15% bis 40% auf Arbeitnehmergehälter • Stempelsteuer (Damga Vergisi): Bis zu 0,948% auf Verträge und Dokumente • BSMV: 5% auf Bank- und Versicherungsgeschäfte • Sonderverbrauchsteuer (ÖTV): Auf Fahrzeuge, Kraftstoffe, Alkohol und Tabak Die Türkei hat mit über 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

5.SGK-Registrierung und Sozialversicherungspflichten

Alle Unternehmen mit Arbeitnehmern in der Türkei müssen sich bei der SGK (Sosyal Güvenlik Kurumu – Sozialversicherungsanstalt) registrieren. Für jeden eingestellten Mitarbeiter ist eine SGK-Meldung gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber-SGK-Pflichten: • Betriebliche SGK-Registrierung (vor Einstellung des ersten Mitarbeiters) • Einreichung der Arbeitnehmer-Eintrittsanmeldungen (mindestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn) • Erstellung monatlicher Beitrags- und Dienstdokumente (APHB) • Fristgerechte Zahlung der SGK-Beiträge SGK-Beitragssätze: • Arbeitgeberanteil: Etwa 20,5% (Kurzzeit-, Langzeitversicherung, allgemeine Krankenversicherung) • Arbeitnehmeranteil: 14% • Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber 2%, Arbeitnehmer 1% • Ein 5-Prozentpunkte-Arbeitgeberbeitragsanreiz (Staatliche Förderung) ist in Kraft e-Bildirge-System: SGK-Meldungen werden elektronisch über das e-Bildirge-System eingereicht. Bei verspäteten Meldungen und unzureichenden Beitragszahlungen werden Verwaltungsstrafen verhängt. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten innerhalb von 3 Werktagen der SGK zu melden.

6.Freihandelszonen und Steuerbefreiungen

Die Freihandelszonen der Türkei (Serbest Bölgeler) bieten ausländischen Investoren äußerst attraktive Steuervorteile. Landesweit gibt es 18 aktive Freihandelszonen. Vorteile der Freihandelszonen: • Gewinne aus Produktionstätigkeiten sind zu 100% von der Körperschaftsteuer befreit (bis zum EU-Beitritt der Türkei) • MwSt.-Befreiung: Auf Verkäufe innerhalb der Freihandelszonen wird keine MwSt. erhoben • Zollbefreiung: Rohstoffe und Materialien, die in Freihandelszonen eingeführt werden, sind zollfrei • Freier Gewinntransfer: Gewinne können ohne Einschränkungen ins Ausland transferiert werden • Währungsfreiheit: Geschäfte können in jeder Währung abgewickelt werden Wichtige Freihandelszonen: • Ägäische Freihandelszone (İzmir) • Freihandelszone Mersin • Freihandelszone Istanbul Atatürk Flughafen • Freihandelszone Antalya • Freihandelszone Kayseri • Freihandelszone Bursa Arbeitnehmeranreize: Löhne von Mitarbeitern, die in Produktionstätigkeiten in Freihandelszonen beschäftigt sind, sind von der Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung senkt die Arbeitskosten für Unternehmen erheblich.

7.Investitionsanreize und KOSGEB-Förderung

Die Türkei bietet sowohl ausländischen als auch inländischen Investoren umfassende Förderpakete. Investitionsanreizsystem (4 Stufen): 1. Allgemeine Förderung: MwSt.-Befreiung und Zollbefreiung für alle Investitionen 2. Regionale Förderung: Steuerermäßigungen, SGK-Beitragsunterstützung, Zinssubventionen und Grundstückszuweisung je nach Investitionsregion 3. Vorrangige Investitionsförderung: Erweiterte Anreize für strategische Sektoren (Verteidigung, Pharma, Energie) 4. Strategische Investitionsförderung: Umfassende Unterstützung für Großinvestitionen, die die Importabhängigkeit verringern KOSGEB (Organisation für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen): • Gründungsförderung: Zuschüsse und Kreditunterstützung für neu gegründete Unternehmen • F&E- und Innovationsförderung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse für F&E-Projekte • Geschäftsentwicklungsförderung: Messeteilnahme, Beratung und Schulungsunterstützung • KMU-Technologieprodukt-Investitionsförderung: Unterstützung für technologische Produktionsinvestitionen • Kreditförderung: Günstige Kreditkonditionen Technologieentwicklungszonen (Technoparks): Die Türkei verfügt landesweit über mehr als 90 Technoparks. Unternehmen in Technoparks profitieren von der Körperschaftsteuerbefreiung auf Software- und F&E-Einkünfte.

8.Türkisches Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte

Arbeitsverhältnisse in der Türkei werden durch das Arbeitsgesetz Nr. 4857 (İş Kanunu) geregelt. Arbeitgeber unterliegen folgenden Pflichten: Arbeitsverträge: • Können schriftlich oder mündlich sein, Verträge über 1 Jahr müssen jedoch schriftlich sein • Unbefristete und befristete Vertragsarten sind verfügbar • Die Probezeit beträgt maximal 2 Monate (durch Tarifvertrag auf 4 Monate verlängerbar) Arbeitszeiten: • Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 45 Stunden • Überstundenvergütung: 50% Zuschlag auf den regulären Lohn • Jährliche Überstunden dürfen 270 Stunden nicht überschreiten Jahresurlaub: • 1-5 Dienstjahre: 14 Arbeitstage • 5-15 Dienstjahre: 20 Arbeitstage • Über 15 Dienstjahre: 26 Arbeitstage Abfindung und Kündigungsfrist: • Abfindung (Kıdem Tazminatı): 30 Tage Bruttogehalt für jedes volle Dienstjahr • Kündigungsfristen: 2 bis 8 Wochen je nach Betriebszugehörigkeit Mindestlohn: Der türkische Mindestlohn wird zweimal jährlich aktualisiert. Ab 2024 beträgt der Bruttomindestlohn 20.002,50 TL. Kündigungsschutz: In Betrieben mit 30 oder mehr Beschäftigten genießen Arbeitnehmer mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Kündigungsschutz.

9.Buchhaltungs- und Buchführungspflichten

Buchhaltungs- und Buchführungspflichten in der Türkei werden durch das Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 (Vergi Usul Kanunu – VUK) geregelt. Pflichtbücher: • Journal (Yevmiye Defteri) • Hauptbuch (Defteri Kebir) • Inventarbuch (Envanter Defteri) • Anteilsbuch (für Kapitalgesellschaften) • Vorstandsbeschlussbuch (für A.Ş.) • Hauptversammlungsprotokollbuch e-Buchführung und e-Rechnung: Steuerpflichtige, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, müssen auf e-Buchführung und e-Rechnung umstellen. Dieses von der GİB (Finanzverwaltung) verwaltete System digitalisiert die Buchhaltungsprozesse. Erklärungskalender: • MwSt.-Erklärung: Monatlich (bis zum 28. des Folgemonats) • Quellensteuer- und Beitragsdienstleistungserklärung: Monatlich • Körperschaftsteuererklärung: Jährlich (bis Ende April) • Vorläufige Steuererklärung: Vierteljährlich Unabhängige Prüfung: Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen (Bilanzsumme, Nettoumsatz, Mitarbeiterzahl), unterliegen der unabhängigen Prüfung. Die Prüfung wird von der KGK (Behörde für öffentliche Aufsicht, Rechnungslegung und Prüfungsstandards) reguliert. Aufbewahrungsfrist: Gesetzliche Bücher und Dokumente müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

10.Strategische Lage und wirtschaftliche Vorteile der Türkei

Die Türkei bietet mit ihrer einzigartigen geographischen Position am Schnittpunkt von Europa, Asien und Afrika einzigartige Vorteile für den internationalen Handel. Geographische Vorteile: • Zugang zu 1,5 Milliarden Verbrauchern innerhalb eines 4-Stunden-Flugradius • Gleichzeitiger Zugang zu europäischen und asiatischen Märkten • Strategische Häfen an der Schwarzmeer-, Mittelmeer- und Ägäisküste • Internationaler Seehandels-Transitpunkt über die Meerengen Infrastruktur: • Flughafen Istanbul: Einer der größten Flughäfen der Welt mit einer Jahreskapazität von 200 Millionen Passagieren • Marmaray und Eurasien-Tunnel: Europa-Asien-Verbindung • Ausgebautes Autobahnnetz und Hochgeschwindigkeitsstrecken • Häfen Ambarlı, Mersin und İzmir Junge und dynamische Bevölkerung: Die Bevölkerung der Türkei von über 85 Millionen hat ein Medianalter von 33 Jahren. Diese junge Bevölkerung schafft einen großen Binnenmarkt und einen qualifizierten Arbeitskräftepool. Jährlich treten über 800.000 Hochschulabsolventen in den Arbeitsmarkt ein. Zollunion: Die Türkei unterhält seit 1996 ein Zollunionsabkommen mit der EU. Im Rahmen dieses Abkommens werden keine Zölle auf Industrieprodukte erhoben. Freihandelsabkommen: Die Türkei hat Freihandelsabkommen mit über 20 Ländern und Ländergruppen.

Die Firmengründung in der Türkei ist für internationale Investoren dank des schnellen Gründungsprozesses durch das elektronische MERSIS-Registrierungssystem, des wettbewerbsfähigen Steuersystems, der Freihandelszonenvorteile, umfassender Investitionsanreize und der strategischen geographischen Lage äußerst vorteilhaft. Wir bieten umfassende Unterstützung bei Buchhaltung, Steuererklärungen, SGK-Pflichten und rechtlichen Prozessen nach der Gründung, damit Ihr Unternehmen auf soliden Grundlagen wächst.

Wirtschaftsüberblick Türkei Die Türkei gehört mit einem BIP von rund 1 Billion USD zu den 20 größten Volkswirtschaften der Welt und ist G20-Mitglied. Mit ihrer jungen Bevölkerung, strategischen Lage und diversifizierten Wirtschaftsstruktur ist sie ein bedeutender Schwellenmarkt. Ausländisches Investitionsumfeld Die Türkei wendet den Grundsatz der Gleichbehandlung für ausländische Investoren an. Ausländer können Unternehmen mit 100% Eigentum gründen. Das Investitionsbüro der Präsidentschaft bietet ausländischen Investoren kostenlose Beratung und Unterstützung. In den letzten 20 Jahren wurden über 250 Milliarden USD an ausländischen Direktinvestitionen angezogen. Strategische Sektoren Automobilindustrie, Textilien, Elektronik, Maschinenbau, Lebensmittelverarbeitung, Tourismus, Bauwesen und Energie sind die führenden Sektoren der Türkei. Die Verteidigungsindustrie und der Technologiesektor wachsen rasant. Handelsnetzwerk Die Türkei ist Mitglied der EU-Zollunion und exportiert in über 200 Länder. Das gesamte Außenhandelsvolumen übersteigt 500 Milliarden USD. Die Türkei setzt ihre Strukturreformen mit dem Ziel fort, Europas sechst- und die dreizehntgrößte Volkswirtschaft der Welt zu werden.

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